Arzneimittelversorgung ist weit mehr als nur Logistik, Verkauf und Preisvergleich. Richtige, sichere und kontinuierliche Arzneimittelversorgung ist eine komplexe pharmazeutische Betreuung mit Medikamenten als Mitteln für medizinische Eingriffe. Sie erfordert daher ein hohes Maß an Qualifikation, Verantwortung, Empathie und Vertrauen. Dies kann nur durch die traditionelle Apotheke vor Ort geleistet werden.

Dr. Heinz-Uwe Dettling zeigt in seinem Rechtsgutachten auf, dass die Bundesrepublik Deutschland nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 nicht nur berechtigt, sondern unions- und verfassungsrechtlich sogar verpflichtet ist, die qualitativ hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland durch die Einführung eines flexiblen Versandverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel als sichersten, klarsten und besten Weg zu gewährleisten. Er belegt dabei, dass Versandapotheken vieles nicht können, was Apotheken vor Ort können – aber nichts, was diese nicht auch könnten.
 

Dr. Heinz-Uwe Dettling ist Rechtsanwalt in Stuttgart und Lehrbeauftragter der Universität Hohenheim zum „Gesundheits-Wirtschaftsrecht“. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Gesundheitsrecht und hat u. a. erfolgreich Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Impfstoffversand an Ärzte und vor dem Europäischen Gerichtshof zum Fremdbesitzverbot bei Apotheken geführt.

„Arzneimittelversorgung und flexibles Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ im Govi-Onlineshop