Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Avoxa Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH setzt sich ein, ihre Webseiten www.expopharm.de; www.pharmacon.de; www.pz-kongress.de; www.adka-kongress.de und www.govi.de und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage hierfür sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, sowie die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.expopharm.de; www.pharmacon.de; www.pz-kongress.de; www.adka-kongress.de und www.govi.de sowie deren Unterseiten und ggf. weitere zugehörige digitale Angebote (z. B. Mobile App).

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den anerkannten Standards vereinbar.

    Die Überprüfungen beruhen auf einem durch folgende Tools  https://wave.webaim.org und Google Lighthouse vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweit geltenden Normen. Dabei wurden die Startseite und eine exemplarische Artikelseite geprüft. Eine manuelle Nachprüfung hat ergänzend stattgefunden, um weitere potenzielle Barrieren zu identifizieren.

    Bitte beachten Sie, dass automatisierte Prüfungen nicht sämtliche Barrieren erkennen können. Daher kombinieren wir die Tools stets mit manuellen Tests.

    Kontraste
    Texte und visuelle Elemente haben ein ausreichendes Kontrastverhältnis.

    Tastaturbedienbarkeit
    Alle interaktiven Komponenten (z.B. Formulare, Schaltflächen, insofern vorhanden) sind so gestaltet, dass sie über verschiedene Eingabemethoden, etwa Tastatur oder Touch, zugänglich sind.

    Sprache
    Die Webseite stellt ein Sprach-Attribut zur Verfügung, so dass Screenreader die richtige Aussprache

    Nutzung von ARIA Labeln
    ARIA-Attribute und -Roles werden zur besseren Struktur genutzt. 

  2. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
    Die Erklärung wurde zuletzt am 05.08.2025 überprüft.

  3. Feedback und Kontaktangaben
    Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, dürfen Sie sich gerne bei uns melden:

    Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH
    Apothekerhaus Eschborn
    Carl-Mannich-Straße 26
    65760 Eschborn
    Deutschland

    E-Mail: ed.axova@ecivres

    Bitte senden Sie uns die URL der betroffenen Website und eine Beschreibung der Barriere. Wir sind bestrebt, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. 

  1. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
    Die Zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Hessen ist das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT).

    Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
    Landgraf-Philipp-Platz 1-7
    35390 Gießen

    E-Mail: ed.nesseh.igpr@TIBL

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, unsere digitalen Angebote Schritt für Schritt zugänglicher zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und neuen vorzubeugen

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