Die klar strukturierten Kapitel sorgen für den Überblick im Pflichtendickicht. Zu jeder Dokumentation sind ein Steckbrief, die entsprechende Rechtsgrundlage, den Zweck, die zu dokumentierenden Daten, Besonderheiten und Aufbewahrungsfristen kurz dargestellt.
Die über 40 Dokumentationen, die im Apothekenbetrieb vorzunehmen sind, lassen sich in fünf Bereiche aufteilen.
- Herstellung und Prüfung
- Arzneimittelabgabe und Arzneimittelsicherheit
- Arbeitsschutz
- Apothekenbetrieb
- Anzeige- und genehmigungspflichtige Arzneimittelversorgung und Vertrieb
Dr. Marie-Christin Stollner ist Apothekerin und leitet als Amtsapothekerin den pharmazeutischen Dienst im Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken. Sie ist Fachapothekerin für Öffentliches Gesundheitswesen, lehrt an der Universität Münster für spezielle Rechtsgebiete in der Apotheke und wirkt als Prüfungsvorsitzende im dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung sowie als Prüferin für ausländische Apothekerabschlüsse.