Da für den Apothekenbetrieb zahlreiche Rechtsvorschriften gelten, zählt eine solche Sammlung nach ApBetrO zu den Pflichtwerken einer Apotheke. Enthalten sind nicht nur arzneimittelbezogene Vorschriften, sondern auch alle Gebiete, die den Apotheker als Gewerbetreibenden und Ausbilder betreffen.
Das Fortsetzungswerk liefert alle einschlägigen Bestimmungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene.