ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Print- und Online-Werbung (Stand 02/2026)
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Für sämtliche Verträge über die Veröffentlichung von Werbemitteln in gedruckten und elektronischen Medien von Avoxa gelten ausschließlich die jeweils aktuellen AGB von Avoxa für Print-, ePaper- und Online-Werbung sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste von Avoxa, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, soweit Avoxa ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie Verbrau-chern im Sinne von § 13 BGB.
1.3 Die in den Mediadaten für das jeweilige Medium (Fachmedien, Publikationsmedien, ePaper und Online-Medien) enthaltenen besonderen Bedingungen gehen diesen AGB vor.
1.4 Soweit nicht anders geregelt, wird eine im Folgenden bestimmte Schriftform auch durch die Textform gewahrt.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 „Werbeauftrag“ im Sinne der AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel in Druckerzeugnissen sowie deren elektronischen Ausgaben, Online-Medien und anderen Informations- und Kommunikationsdiensten von Avoxa. Ein Werbeauftrag kann auf einzelne Werbemittel oder für eine festgelegte Anzahl von Werbemitteln bezogen sein. Zudem können feste Termine für einzelne Schaltungen oder eine bestimmte Laufzeit der Werbemittel vereinbart werden.
2.2 „Werbemittel“ im Sinne dieser AGB können Bilder, Texte, Tonfolgen, Videos, Hyper-links und Kombinationen aus den genannten Elementen sein, insbesondere auch Stellenanzeigen und Stellengesuche. Form und Inhalt des einzelnen Werbemittels werden durch den Werbeauftrag definiert.
2.3 „Erscheinungstermin“ im Sinne dieser AGB ist das Datum, an dem das jeweilige Werbemittel in dem jeweiligen Medium veröffentlicht wird. Bei Anzeigen in der ePaper-Ausgabe gilt der Zeitpunkt der erstmaligen digitalen Freischaltung des ePapers als Erscheinungstermin im Sinne dieser AGB.
2.4 „ePaper“ im Sinne dieser AGB ist die elektronische Ausgabe eines Printmediums, die in Inhalt, Struktur, redaktionellem Aufbau und Anzeigenbelegung der jeweiligen Printausgabe entspricht und bei der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) als 1:1-ePaper zur Auflagenkontrolle angemeldet ist.
3. Vertragsschluss
3.1 Werbeaufträge können schriftlich, per E-Mail, Telefax oder per Internet aufgegeben werden.
3.2 Die Darstellungen und Angaben innerhalb des Internetangebots zu den Leistungen von Avoxa stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
3.3 Möchte der Kunde einen Werbeauftrag erteilen, gibt er durch Auswahl der Leistung und Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählte Leistung ab (Angebot). Der Kunde kann seine Eingaben bis zum Absenden des Angebots durch Anklicken der entsprechenden Schaltflächen ändern und korrigieren. Die Bestätigung des Eingangs des Angebots folgt unmittelbar nach dem Absenden des Angebots und stellt noch keine Vertragsannahme durch Avoxa dar. Der Werbeauftrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung zustande, die Avoxa mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung erklärt.
3.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter https://avoxa.de/agb/anzeigenverkauf/ einsehen, als PDF abspeichern und ausdrucken. Der Kunde kann die Daten seines Angebots als „Buchungsbestätigung“ ausdrucken. Den Vertragstext bestehend aus den Buchungsdaten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sendet Avoxa mit der Auftragsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Mit demselben Inhalt wird der Vertragstext auch bei Avoxa gespeichert.
3.5 Erklärt der Kunde auf anderem Wege (z.B. telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post), dass er einen Werbeauftrag für eine ausgewählte Leistung erteilen möchte, gibt er hierdurch gleichermaßen ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Avoxa kann das Angebot durch Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail oder durch Ausführung der Leistung annehmen.
3.6 Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbemittels bedürfen einer gesonderten, ausdrücklichen Zustimmung von Avoxa.
3.7 Soweit Werbeagenturen Angebote abgeben, kommt der Werbeauftrag mit der Werbeagentur zustande, wenn nicht die Werbeagentur den Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich benennt und auf Verlangen von Avoxa die Bevollmächtigung nachweist.
4. Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Ungeachtet der Zahlung des Entgeltes durch den Kunden werden diesem keine Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten an den Werbemitteln eingeräumt, es sei denn, etwas Anderes wurde schriftlich vereinbart.
4.2 Sofern die von Avoxa dargestellten Werbemittel durch den Kunden selbst bzw. durch vom Kunden beauftragte Dritte erstellt wurde, räumt der Kunde Avoxa hiermit für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches Nutzungsrecht ein, die Werbemittel in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel stehen, einschließlich dem Recht der Veränderung. Sofern die von Avoxa dargestellten Werbemittel von einem vom Kunden beauftragten Dritten erstellt wurde, sichert der Kunden zu, dass der Dritte für die Dauer dieser Vertragsbeziehung ein einfaches Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Veränderung eingeräumt hat.
5. Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 Bereitstellen der Werbemittel
5.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben von Avoxa entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Die technischen Vorgaben und Anzeigenschlusstermine bzw. Druckunterlagentermine können den auf unserer Internetseite veröffentlichten Mediadaten für das jeweilige Medium entnommen werden. Sind keine Größen vereinbart oder vorgegeben, wird das Werbemittel mit der für das Werbemittel üblichen Größe gedruckt bzw. geschaltet und abgerechnet.
5.1.2 Avoxa kann die vom Kunden gelieferten Vorlagen bearbeiten, soweit dies zur Schaltung des Werbemittels im jeweiligen Medium erforderlich oder ratsam ist.
5.1.3 Die Kosten für eine vom Kunden nach Datenanlieferung gewünschte inhaltliche Änderung des Werbemittels trägt der Kunde. Hat Avoxa die Gestaltung des Werbemittels für den Kunden ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Avoxa gestattet.
5.1.4 Werbemittel, aus deren Gestaltung und Inhalt sich nicht unmittelbar ihre Eigenschaft als Werbung ergibt, können von Avoxa nach eigenem Ermessen in angemessener Form ausdrücklich als Werbung kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Zustimmung des Kunden bedarf. Zu einer Überprüfung der Werbemittel ist Avoxa jedoch nicht verpflichtet.
5.1.5 Bei Werbemitteln zur Veröffentlichung in Online-Medien und in ePaper, hat der Kunde sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Dasselbe gilt für die Werbemittel selbst.
5.1.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter, insbesondere nicht den technischen Vorgaben entsprechen-der sowie bei verspäteter Anlieferung des Werbemittels ist Avoxa nicht zur Schaltung des Werbemittels verpflichtet. Werden erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen rechtzeitig angeliefert, so fordert Avoxa Ersatz an. Eine Anlieferung ist rechtzeitig, wenn sie mindestens 3 Werktage vor einem vereinbarten Druckunterlagenschluss erfolgt. Der Druckunterlagenschluss hängt vom Titel ab.
5.1.7 Die Pflicht von Avoxa zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach dessen letztmaliger Veröffentlichung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien/Unterlagen des Kunden werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet ebenfalls drei Monate nach der letztmaligen Veröffentlichung.
5.1.8 Avoxa weist den Kunden darauf hin, dass online veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen archiviert werden können. Forderungen auf Löschung der archivierten Anzeigen hat der Kunde direkt an den jeweiligen Suchmaschinenbetreiber zu richten. Soweit technisch möglich, kann Avoxa auf Wunsch des Kunden in den Metadaten der Online-Anzeigen hinterlegen, dass eine Archivierung durch Suchmaschinen nicht erfolgen soll.
5.2 Rechteeinräumung durch den Kunden
5.2.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und keine Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt.
5.2.2 Der Kunde sichert insbesondere zu, dass der Inhalt seines Werbemittels
(a) nicht gegen gesetzliche Vorgaben (z. B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz oder Heilmittelwerbegesetz) oder behördliche Verbote verstößt;
(b) „verborgene“, irrelevante oder irreführende Keywords enthält;
(c) keine Art von Schneeballsystem, „Club-Mitgliedschaft“, Direktvertriebs- oder Handelsvertretertätigkeit oder sonstige Geschäftsmöglichkeiten beinhaltet, für die eine finanzielle Vorleistung oder regelmäßige Zahlungen verlangt oder die nur mit Provisionen vergütet werden (es sei denn, aus der Stellenanzeige geht hervor, dass es sich um eine reine Provisionsvergütung handelt und die zu verkaufenden Produkte/Dienstleistungen genau beschrieben sind) oder das Anwerben anderer Mitglieder, Untervertriebshändler oder Unteragenten verlangt;
(d) nicht gegen Rechte Dritter verstößt, insbesondere keine fremden Marken oder Logos enthält, deren Nutzung dem Kunden nicht gestattet ist;
5.2.3 Der Kunde stellt Avoxa von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung von Werbemitteln und angemessenen Rechtsanwaltskosten frei. Avoxa ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob ein Werbeauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt.
5.2.4 Der Kunde räumt Avoxa sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an den Materialien ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht, die Materialien ganz oder teilweise unter Verwendung sämtlicher digitaler oder analoger Übertragungs- und Abruftechniken sowie aller fester und mobiler Empfangsvorrichtungen und –mittel online zur Verfügung zu stellen.
5.3 Abwicklungsfrist
5.3.1 Ist im Rahmen eines Werbeauftrags das Recht des Kunden zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, sind diese innerhalb des laufenden Kalenderjahres ab Vertragsschluss abzurufen, sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart.
5.3.2 Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch ersatzlos, es sei denn, der Nichtabruf beruht auf einem von Avoxa zu vertretenden Umstand. Die nicht abgerufenen Werbemittel gelten in diesem Fall dennoch als erbracht. Avoxa wird den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Abwicklungsfrist schriftlich auf den bevorstehenden Verfall des Anspruchs hinweisen. Der Vergütungsanspruch von Avoxa bleibt hiervon unberührt.
5.4 Stornierung
Die Bedingungen und Fristen für die Stornierung von Werbeaufträgen oder Teilen derselben ergeben sich aus den Mediadaten für das jeweilige Medium. Insbesondere kann aber, sobald ein Werbemittel online erschienen ist, die Printanzeige und eine eventuelle Zusatzbuchung nicht mehr storniert werden.
6. Leistungen von Avoxa
6.1 Schaltung des Werbemittels
Avoxa erbringt die Leistungen nach Maßgabe des jeweils gebuchten Leistungspaketes. Avoxa veröffentlicht das Werbemittel zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. im vereinbarten Zeitraum in den vereinbarten Druckerzeugnissen, in den ePaper und/oder Online-Medien. Jobcenter-Praktikums-Anzeigen sowie Arbeitgeberprofile erscheinen nur online.
Ist kein Zeitpunkt für den Beginn der Veröffentlichung des Werbemittels vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Werbeauftrags. Die Printanzeige und – soweit vorhanden – das zugehörige ePaper erscheinen in der gebuchten Ausgabe. Die Online-Anzeige erscheint gemäß der Buchungsbestätigung.
Online-Werbemittel im Bereich des Stellenportals und des PZ-Marktes werden hinge-gen erst nach Freigabe durch den Anzeigenverkauf veröffentlicht. Es erfolgt eine Prüfung gemäß Punkt 5.2.1 und 5.2.2 a bis d, jedoch keine Rechtschreibprüfung. Wer-den Werbemittel freitags nach 14:00 Uhr aufgegeben, wird das Werbemittel erst am darauffolgenden Montag freigegeben und veröffentlicht.
Avoxa steht es frei, die Anzeigen- und Erscheinungstermine kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen.
6.2 Informationspflichten von Avoxa bei Online-Werbung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt Avoxa im Fall von Online-Werbung von Bannern und Content-Formaten dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Schaltung der Online-Werbung auf Anfrage folgende Informationen zur Verfügung:
– Die Zahl der Views und Klicks auf das Werbemittel;
– Die Ermittlung der generierten Vergütungseinheiten erfolgt ausschließlich durch Kampagnenreports, die mittels eines von Avoxa – Mediengruppe Deut-scher Apotheker GmbH verwendeten Ad-Servers (AdSpirit) erstellt werden;
– Da es durch das erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzen kommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen des Werbekunden für Korrekturen der Kampagnenreports nicht unmittelbar herangezogen werden. Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Kampagnenreports kann der Werbekunde deren Überprüfung unter Einschaltung des Supportteams des AdServer-Dienstleisters von Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH verlangen. Die Kosten für diese Überprüfung werden, wenn die Zweifel sich nicht bestätigen, vom Werbekunden getragen;
– die Ausfallzeit des Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde über-schreitet.
Dies gilt nicht für das Stellenportal und den PZ-Markt.
6.3 Chiffrewerbung
6.3.1 Im Fall von Chiffrewerbung werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht.
6.3.2 Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegen-genommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 3 Megabyte pro E-Mail weitergeleitet.
7. Ablehnungsbefugnis
7.1 Avoxa behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch an-genommene Werbeaufträge – und auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Werbeauftrags – nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen bzw. zu entfernen. Dies gilt insbesondere, wenn
– deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstößt oder
– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
– deren Veröffentlichung für Avoxa wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Unzumutbar für Avoxa ist insbesondere die Veröffentlichung von Werbemitteln, deren Inhalt den Interessen der deutschen Apothekerschaft zuwiderläuft.
Gleiches gilt für den Fall, dass die in dem Werbemittel verwendete bzw. beworbene Ziel-URL einen der oben genannten Ablehnungsgründe erfüllt.
7.2. Die Ablehnung bzw. Entfernung wird dem Kunden von Avoxa unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, Avoxa eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die Bedingungen für die neue Version des Werbemittels bleiben gleich. Die für den Austausch bzw. die Änderung entstehenden Mehrkosten können dem Kunden nach Nachweis durch Avoxa in Rechnung gestellt werden.
7.3 Geht dieser Ersatz bzw. die neue URL, nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Erscheinungstermins bei Avoxa ein, hat Avoxa einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe des vollen Auftragswerts. Dies gilt nicht, wenn Avoxa das Vorliegen eines Ausschlussgrundes zu Unrecht angenommen hat. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Hat Avoxa ein bereits veröffentlichtes Werbemittel aus den oben genannten Gründen aus Online-Medien entfernt, bleibt der Vergütungsanspruch von der Entfernung des Werbemittels unberührt. Dies gilt nicht, wenn Avoxa das Vorliegen eines Ausschlussgrundes zu Unrecht angenommen hat.
7.5 Avoxa ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere bezüglich Arznei- oder Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Kun-den über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Werbemittel auf Kosten des Kun-den von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Eine Prüfpflicht von Avoxa bezüglich der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht je-doch nicht.
8. Gewährleistung
8.1 Bei fehlerhafter Veröffentlichung des Werbemittels ist Avoxa zur Nacherfüllung durch Berichtigung oder fehlerfreie Wiederholung der Schaltung des Werbemittels verpflichtet, sofern der Zweck des Werbemittels noch erreichbar ist. Dies gilt nicht, wenn das Verschulden für die fehlerhafte Veröffentlichung beim Kunden liegt, insbesondere im Fall von Übermittlungsfehlern.
8.2 Ist der Zweck des Werbemittels nicht mehr erreichbar oder ist die Ersatzwerbung fehlgeschlagen oder unzumutbar, kann der Kunde vom Werbeauftrag zurücktreten oder Minderung verlangen, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Dies gilt ebenfalls nicht, wenn das Verschulden beim Kunden liegt.
8.3 Sollen gleichartige Werbemittel wiederholt geschaltet werden, obliegt es dem Kun-den, die Darstellung des Werbemittels unverzüglich nach der ersten Schaltung zu überprüfen. Mangelhafte Darstellungen hat er daraufhin unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei versteckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Kun-de eine Mängelrüge, so hat er keine Ansprüche wegen einer fehlerhaften Darstellung der Werbemittel in den nachfolgenden Schaltungen. Unterbleibt die Mängelrüge, so gilt die Lieferung von Avoxa als einwandfrei und genehmigt. Dies gilt nicht für Verbraucher.
8.4 Wird die Anzeige von Online-Anzeigen und von ePaper durch Ad-Blocker, vergleichbarer Software oder durch den Einsatz unüblicher oder veralteter Soft- oder Hardware ganz oder teilweise verhindert, liegt kein Mangel vor.
8.5 Die Darstellung von Anzeigen im ePaper kann aufgrund technischer Rahmenbedingungen (z. B. Bildschirmauflösung, Endgerät, Browser, Zoom- oder Navigationsfunktionen) von der Darstellung in der Printausgabe abweichen. Solche darstellungsbedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern Inhalt, Platzierung und Buchung dem Werbeauftrag entsprechen.
8.6 Dem Kunden ist bekannt, dass es auch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zum Ausfall von Servern (zum Beispiel durch Störungen im Kommunikationsnetz oder durch Stromausfälle) kommen kann. Avoxa gewährleistet daher eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels. Darüber hinaus kann die Erreichbarkeit während der üblichen Wartungszeiten (zum Beispiel beim Einspielen von Updates) ganz oder teilweise beeinträchtigt sein; Avoxa bemüht sich aber, diese Wartungszeiten auf möglichst nutzungsarme Zeiten zu legen. Bei einem Ausfall des von Avoxa für die Schaltung des Werbemittels genutzten Servers über einen im Verhältnis zur Dauer der Schaltung des Werbemittels erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Schaltung eines Werbemittels, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden anteilig für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Als nicht erheblich gilt insbesondere ein Ausfall des Servers von insgesamt nicht mehr als fünf Prozent des gebuchten Zeitraums.
8.7 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sie verjähren abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits nach einem Jahr nach dem Erscheinungsdatum. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sind von der verkürzten Verjährung ausdrücklich ausgenommen. Diese unterliegen der unverkürzten gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.8 Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz.
9. Ausfall oder Verschiebung des Werbeauftrages
9.1 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Kunde hiervon informiert. Als nicht erheblich gilt ins-besondere ein Ausfall von insgesamt nicht mehr als fünf Prozent des gebuchten Zeitraums.
9.2 Die Information erfolgt vor der Verschiebung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Kunde informiert, wenn der Werbeauftrag in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Sofern der Kunde der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht binnen einer Frist von fünf Werktagen nach entsprechender Information schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Kunden. Avoxa wird den Kunden hierauf mit der Information ausdrücklich hinweisen.
9.3 Bei Vorverlegung oder bei Nachholung in angemessener und für den Kunden zumut-barer Zeit bleibt der Vergütungsanspruch von Avoxa bestehen.
9.4 Im Fall, dass der Werbeauftrag weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder im Fall, dass der Kunde der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, entfällt der Vergütungsanspruch von Avoxa für die betroffene Schaltung des Werbemittels. Hat der Kunde hierfür bereits Zahlungen geleistet, hat er einen entsprechenden Anspruch auf Rückzahlung. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1 Die Haftung von Avoxa auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, Avoxa hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist die Haftung von Avoxa auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt Avoxa bei Vertragsabschluss aufgrund der bekannten Umstände rechnen musste.
10.2 Die Haftung von Avoxa für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.
10.3 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, sofern er Unternehmer ist und für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn.
10.4 Avoxa haftet nicht für Übermittlungsfehler.
10.5 Soweit die Haftung von Avoxa ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Avoxa.
11. Linking/Framing, Ort der Veröffentlichung
11.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten dargestellten Werbemittel durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Sollte es zu einem unberechtigten Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, so kann der Kunde daraus keine Ansprüche gegen Avoxa herleiten, sofern Avoxa kein Verschulden trifft.
11. Avoxa ist darüber hinaus auch berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Werbemittel auch anderweitig, insbesondere durch Fax, E-Mail oder Telefon zu verbreiten, insbesondere gegenüber potentiellen Bewerbern und Anbietern im Fall von Stellenanzeigen und Stellengesuchen. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von Avoxa, die keine Mehrkosten verursachen.
12. Preise
12.1 Die Vergütung für den jeweiligen Werbeauftrag bestimmt sich nach der zum Zeit-punkt des Abschlusses des jeweiligen Werbeauftrags gültigen Preisliste von Avoxa. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.2 Rabatte für Mehrfachaufträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums richten sich ebenfalls nach der jeweils gültigen Preisliste von Avoxa.
12.3 Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbetreibende Werbeaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.
12.4 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbekunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unter-nehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Konzernrabatte bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch Avoxa und werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
12.5 Der Kunde hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb des laufenden Kalenderjahres entsprechenden Nachlass, so-fern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. des anderweitig vereinbarten Zeitraums geltend gemacht wird.
12.6 Kann ein Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt werden, die Avoxa nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an Avoxa zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von Avoxa beruht.
13. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
13.1 Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach dem Erscheinungstermin des Werbemittels. Avoxa ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen Zwischenrechnungen zu stellen. Alle Forderungen von Avoxa sind fällig ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsdatum; bei Bankeinzug und Vorkasse gewährt Avoxa 3% Skonto.
13.2 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder er auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht.
13.3 Bei Zahlungsverzug hat Avoxa die gesetzlichen Rechte. Avoxa kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrags bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.
13.4 Zum Einzug seiner Forderung kann der Kunde Avoxa ein SEPA Basismandat erteilen. Der Kunde sichert zu, für die Deckung seines Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
14. Außerordentliche Kündigung
14.1 Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
14.2 Avoxa ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, der Kunde zum wiederholten Mal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat, der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von Avoxa zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt.
14.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann Avoxa mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel beenden. Für dem Kunden gewährte Rabatte gilt Ziff. 12.6
15. Widerrufsrecht
15.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Die Widerrufsbelehrung mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs ist unter https://avoxa.de/anzeigen-widerrufsrecht-fuer-verbraucher/ abrufbar.
15.2 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Käufer, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohn-sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
15.3 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Avoxa mit der Ausführung des Werbeauftrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher (1.) ausdrücklich zugestimmt hat, dass Avoxa mit der Ausführung des Werbeauftrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und (2.) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Werbeauftrags sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Gibt der Verbraucher keine ausdrückliche Zustimmung ab, wird Avoxa mit der Ausführung des Werbeauftrags nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Hat der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, sind zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt oder ist er Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Avoxa als Gerichtsstand vereinbart; Avoxa ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kun-den zu klagen.
16.3 Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
16.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
16.5 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Vertragspartner ist am Sitz von Avoxa.
– Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –
Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH | Carl-Mannich-Straße 26 | 65760 Eschborn
Telefon +49 6196 928-250 | Telefax +49 6196 928-259 | E-Mail ed.axova@ecivres
Geschäftsführer: Metin Ergül, Peter Steinke
Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 9085 | USt.IdNr.: DE114109120
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