Mit dem PTA-Reformgesetz wurde auch die praktische Ausbildung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) in der Apotheke bundeseinheitlich strukturiert. Dazu hat die Bundesapothekerkammer federführend eine Richtlinie für das Praktikum von PTA-Auszubildenden in der Apotheke erarbeitet. Das Kernelement dieser Praxisanleitung sind ein Musterausbildungsplan, der eine zeitliche und inhaltliche Gestaltung des Praktikums vorschlägt, sowie die darauf abgestimmten Arbeitsbögen.

Der Musterausbildungsplan stellt den empfohlenen zeitlichen Ablauf der sechsmonatigen Praxisphase in der Apotheke dar. Er lässt somit erkennen, was die Auszubildenden zu bestimmten Zeitpunkten verstehen und können sollten. Die neunzehn Arbeitsbögen führen als ausgearbeitete Lerneinheiten durch alle Kompetenz-Bereiche in der Apotheke. Ihre Vermittlung erfolgt durch eine Praxisanleitung im 4-Stufen-Modell (erklären, vormachen, nachmachen, üben) und hilft den Praxisanleitern dabei, das Praktikum sinnvoll zu strukturieren, sowie konkrete Lernsituationen und Aufgaben zu planen. Zur Evaluation der Richtlinie sind – sind mit dem Ziel der stetigen Verbesserung – ein Evaluationsbogen für die Praxisanleiter und einer für die PTA-Auszubildenden beigefügt. Diese sollen zum Schluss der Ausbildung an die Bundesapothekerkammer übermittelt werden.

Mit der Erarbeitung der entsprechenden Richtlinie hat die Bundesapothekerkammer eine Arbeitsgruppe betraut, die aus Vertreterinnen und Vertretern der ADEXA – die Apothekengewerkschaft, des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA), der Apothekerkammern, des Bundesverbandes der PTA e. V. (BVpta), der Arbeitsgemeinschaft „Theoretische und Praktische Ausbildung“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. (DPhG), der PTA-Schulen sowie der BAK selbst bestand.

„PTA-Ausbildung“ im Govi-Onlineshop“